Der Energieausweis: Ausweispflicht für Wohnungen und Gebäude
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Gleichzeitig steigen die Energiepreise teilweise über 20% jährlich.
Wärme dauerhaft bezahlbar - der Energieausweis bietet detaillierte und leichtverständliche Entscheidungskriterien!
Der Energieausweis wird sich auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz entwickeln. Mit dem Energieausweis wird bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst üblich ist. (Abbildung dena).
Wie sparsam sind Wohnungen und Häuser im Energieverbrauch? Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel in bestehenden Gebäuden muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser wird die Heiz- und Warmwasserkosten sowie den Zustand der Gebäudehülle transparent machen. Damit befindet sich der Immobilienbesitzer nicht nur mit der Kaltmiete im Wettbewerb sondern nun sind auch die Energiekosten vergleichbar.
Für Neubauten ist ein Energiebedarfsausweis übrigens schon seit Februar 2002 Pflicht.
Der Energieausweis ist seit dem 01.01.2009 Pflicht:
So können nach der neuen Verordnung Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis ist nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben. Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden.
Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.
Als zugelassene Gebäudeenergieberater erstellen wir Ihnen dieses Dokument zu attraktiven Konditionen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Immobilie zu erhöhen empfehlen wir Ihnen vor Ausstellung eine Gebäudeenergieberatung und die Umsetzung der vorgeschlagenen energetischen Maßnahmen.
Der Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt; er ist maximal 10 Jahre lang gültig und muss ggf. auch nach Modernisierungen aktualisiert werden, die den Energieverbrauch beeinflussen.
Der Energieausweis dient nur der Information; er beinhaltet zwar Modernisierungsvorschläge, diese sind jedoch nicht bindend. Damit der Energieausweis auch über Stadtgrenzen hinweg vergleichbare Informationen liefert, wird er unter Zugrundelegung einheitlicher, genormter Bedingungen berechnet (bedarfsorientierter Energieausweis). Aus diesem Grund kann er die individuelle Nebenkostenabrechnung nicht ersetzen und hat auf diese auch keinerlei Auswirkungen.
Kernpunkt des Energieausweises ist die Angabe des Energieverbrauchs im Gebäude. Nach der heftigen Diskussion im Gesetzgebungsverfahren sind für die Berechnung zwei unterschiedliche Verfahren zulässig:
- Auf der Grundlage des Energiebedarfs (Pflicht bei weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977):
In diesem Verfahren wird die energetische Qualität der Bausubstanz (Kellerdecke, Wand, Fenster, Dach usw.) sowie der technischen Anlagen wie des Heizkessels und der Anlagen für die Erwärmung des Wassers berücksichtigt. Die Ermittlung der Gebäudeflächen erfolgt über Pläne und Aufmaß; zur Berechnung werden individuelle U-Werte (Wert für den Wärmedurchgang, früher k-Wert) der Außenbauteile verwendet und ggf. ermittelt. Die mit dieser Methode erstellten Energieausweise sind genauer, so dass sich dieses Verfahren immer empfiehlt, wenn energiesparende Modernisierungsmaßnahmen geplant sind. -
Auf der Grundlage des Energieverbrauchs für Wohngebäude:
In diesem Verfahren werden aus der verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten die notwendigen Angaben zur Berechnung des Energieverbrauchs des Gebäudes entnommen. Hierbei wird zunächst der Energieverbrauch der letzten Jahre (gedacht ist an drei Jahre) ermittelt, um außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Einflüsse der Nutzungsgewohnheiten auf den ermittelten Energieverbrauch auszuschalten.