Gebäudeenergieberatung
Die seit dem 1. Februar 2002 geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Wärmeschutzverordnung (WschVO) aus dem Jahre 1994 ersetzt, die EnEV 2014 ist seit dem 01.05.2014 in Kraft. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz wurden erhöht und mit den Anforderungen an die Versorgungstechnik zusammengefasst. Außerdem sieht die EnEV zum ersten Mal auch Nachrüstpflichten an bestehenden Gebäuden vor: Alte Heizkessel müssen ausgetauscht, obere Geschossdecken und ungedämmte Leitungen nachträglich wärmegedämmt werden, bei Umbaumaßnahmen ist die Verbesserung der energetischen Qualität von Bauteilen vorgeschrieben.
Die Notwendigkeit der energetischen Sanierung von bestehenden Immobilien resultiert aber nicht in erster Linie aus der neuen Energieeinsparverordnung. Vielmehr geht es darum, im Gebäudebestand den Komfort zu erhöhen, Bauschäden (Feuchtigkeit, Schimmelbildung) vorzubeugen, Betriebskosten zu senken (je nach Baualter und Gebäudetyp ist eine Heizkostenreduzierung bis zu 80% möglich). Die Verbesserung des Wärmeschutzes sichert langfristig die Bausubstanz, bei Anlageobjekten werden Leerstände vermieden, Mieteinnahmen auf Dauer gesichert, der Wert der Immobilie steigt.
Nachhaltigkeit: Unsere Nachkommen sollen ähnliche Bedingungen vorfinden wie wir sie nutzen können. Als Kerngedanken hierzu sind u. a. der bewusste Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die möglichst geringe Belastung der Umwelt mit Schadstoffen zu nennen.
Nachhaltiges Wirtschaften ist auch ökonomisch sinnvoll. Ein energieoptimierter Haushalt macht sich schnell bezahlt, denn stetig steigende Energiepreise führen zu unakzeptabel hohen Betriebskosten.
In einer Vor-Ort-Energieberatung nach Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden nach örtlicher Datenaufnahme und Nachforschungen in alten Bauunterlagen die Bauteile mit ihrem detaillierten Materialaufbau in die Berechnung einbezogen und es wird eine computerunterstützte Bestandsanalyse Ihrer Immobilie sowie ein ausführlicher Gebäudeenergieberatungsbericht erstellt, mit genauen Angaben über:
- Energieverluste, Schwachstellen der Gebäudehülle und der Heizungsanlage;
- Vorschläge für energiesparende Maßnahmen, in mehreren Varianten;
- Investitions- und Betriebskosten, Amortisationszeiten, Wirtschaftlichkeit;
- aktuelle Förderprogramme (KfW, BAFA, Kommunen usw.)
Aus dem Beratungsbericht erfahren Sie:
- welche Maßnahmen sinnvoll sind und was sie kosten;
- wie viel Energie und Kosten Sie einsparen;
- welche Leistung Ihr neuer Heizkessel braucht;
- wie Ihre Schadstoffemissionen reduziert werden;
- wie Sie vorgehen müssen, um Ihre Ziele zu erreichen
Auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse können Sie die notwendigen Entscheidungen treffen und die Ausführungsarbeiten in die Wege leiten. Wenn Sie sich für eine energetische Gebäudesanierung entschlossen haben, können wir für Sie auch die Planung, Ausschreibung und Bauleitung übernehmen - kompetent und preisgünstig.
Vor allem, wenn Sie ohnehin Renovierungen, Modernisierungen oder Umbauarbeiten durchführen möchten, sollten Sie die Chance nutzen, den Wärmeschutz Ihrer Immobilie zu verbessern, denn so erreichen Sie eine hohe Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen und können ab sofort auch Ihre laufenden Betriebskosten senken. Als Vermieter befinden Sie sich zukünftig durch den ab 2008 einzuführenden Energieausweis nicht nur mit den Kaltmieten im Wettbewerb, sondern der Mieter kann durch den Energieausweis auch die Energiekosten vergleichen.
Da unsere Gebäudeenergieberichte den BAFA-Richtlinien entsprechen, werden diese vom Staat durch Zuschüsse gefördert. Die Förderung bezieht sich nur auf Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50% verändert worden sein; mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.
Der Beratungsbericht wird Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch ausgehändigt und ausführlich erläutert.
Die Zuschüsse betragen für Ein- und Zweifamilienhäuser max. 800.00 € und für Mehrfamilienhäuser max 1.100,00 €, höchstens jedoch 60% der Beratungskosten.Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre Immobilie.